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4.29 Antrag Nr. 02-08 / B 01225 des
Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 15
Trudering-Riem vom 18.05.2006
(Anlage 12)
- Mischbetriebs-Altemative zum 2ten S-Bahntunnel untersuchen -
Der Bezirksausschuss 15 hat vom Planungsreferat mit Schreiben vom 11.07.2006 Zwischennachricht zu diesem Antrag erhalten.
Der Ausschuss für Arbeit und Wirtschaft hat sich bereits am 01.04.2003 mit einem inhaltlich sehr ähnlichen Vorschlag befasst („Bimodale U-Bahn auf S-Bahn-Gleisen" - Verknüpfung des U4/U5 Tunnels im Westen und Osten mit der S-Bahn). Demnach hat sich der Stadtrat gegen die Weiterverfolgung der betrieblichen Verknüpfung von U- und S-Bahn ausgesprochen. Wesentliche Gründe dabei waren u.a.:
Verlängerung der Fahrzeit:
Wegen des dichteren Haltestellenabstands ist die Fahrzeit der U-Bahn zwischen Pasing und Hauptbahnhof länger als die der S-Bahn. Zumindest für einen Teil der S-Bahn-Fahrgäste würde sich die Fahrzeit dadurch verlängern, es sei denn sie steigen in Pasing um. Dies kann jedoch nicht beabsichtigt sein.
Geringere Streckenkapazität im Vergleich zur 2. S-Bahn-Stammstrecke: Für die Beurteilung der Kapazitätsgrenze ist maßgeblich auf den Bereich Hauptbahnhof-Odeonsplatz abzustellen, in dem die U-Bahn im Berufsverkehr gut ausgelastet ist und bereits im 2 1/4-Minuten-Takt verkehrt. Die Überlagerung mit einer oder mehreren S-Bahn-Linien würde in diesem Bereich zu einer Überlastung führen, auch wenn der U-Bahn-Takt dafür ausgedünnt würde. Eine im Gegenzug nennenswerte Entlastung der S-Bahn-Stammstrecke würde sich dennoch nicht ergeben.
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Problem des Mischbetriebs:
Ein Mischbetrieb mit den vorhandenen U- und S-Bahnfahrzeugen auf der gleichen Strecke ist auf Grund der unterschiedlichen Fahrzeuglängen und -breiten, Einstiegshöhen, Höchstgeschwindigkeit und Stromversorgung baulich, technisch und betrieblich nicht oder nur mit großem finanziellen Aufwand möglich. Dies würde voraussichtlich die Neuentwicklung und Beschaffung entsprechender Fahrzeuge erfordern.
Hinzu kommen erforderliche Gleisbauten an den Bahnhöfen Pasing und Ostbahnhof, eventuell ein zusätzlicher Betriebshof und Anpassungsmaßnahmen an allen betroffenen Bahnhöfen und ggf. im U-Bahn-Tunnel.
An dieser generellen Einschätzung hat sich bislang nichts geändert. Dem Antrag B 01225 vom 18.05.2006 kann somit nicht entsprochen werden.
Auf die Ausführungen unter Ziffer 4.38 zu einem neuerlichen Antrag des Bezirksausschusses 15 in dieser Angelegenheit wird hingewiesen.