Der Tunnel ist unwirtschaftlich, er darf nicht aus Steuergeldern finanziert werden.
Mit Steuergeldern geförderte Verkehrsprojekte müssen nachweisen, dass sie einen volkswirtschaftlichen Nutzen bringen. Der Nutzen muss größer sein als die Kosten der Investition. Für den Nachweis ist in der Bundesrepublik die sog. "Standardisierte Bewertung" zwingend vorgeschrieben. Sie liefert als Ergebnis einen numerischen Wert, die Nutzen-Kosten-Relation (NK-Wert). Nur wenn dieser Wert größer als 1 ist, darf das Projekt subventioniert werden.
Nutzen-Kosten-Untersuchungen (NKU) der 2. Stammstrecke:
Überprüfungen der NKU von 2011 und der NKU von 2016, Grundlage des Subventionsantrags, ergaben in beiden Fällen, dass der geforderte Mindest-Nutzen nicht erreicht wird. Der NK-Wert liegt weit unter 1. Die negativen Werte bedeuten, dass der Tunnel nicht nur keinen Nutzen hat, er erzeugt im Betrieb sogar einen volkswirtschaftlichen Schaden, z.B. indem Fahrgäste wieder auf den PKW umsteigen. Im Gutachten von Prof. Stölting wird ebenfalls festgestellt, dass der NK-Wert unter 1,0 liegt.
Datum | Autor | Auftraggeber | NK-Wert | Dokument |
11/2011 | Intraplan 2011 | Staatsregierung | 1,23 ohne Risiko 1,04 mit Risiko |
NKU 2019 |
07/2015 | Vieregg-Rössler 2015 | BI Haidhausen | -1,45 |
Kurzfassung 2015 Charts Langfassung* |
10/2016 | Intraplan 2016 | Staatsregierung | 1,05 | NKU 2025 |
03/2017 | Vieregg-Rössler 2017 | BI Haidhausen und Prof.Piazolo MdL | -0,55 |
Kurzfassung 2017 Charts Langfassung* |
07/2017 | Prof.Dr. Volker Stölting | BUND Naturschutz in Bayern e.V. | <1 | Gutachten |
*) bitte Anfrage an info@s-bahn-ausbau.de
Nachdem zwei unabhängige Gutachten den Verdacht auf eine manipulierte Nutzen-Kosten-Rechnung erhärtet haben wurde seitens der Fraktion der Linken im Bundestag Strafanzeige wegen Subventionsbetrug gestellt.